Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen der AKT-Transport GmbH, Siegenbeckstraße 3a, 59071 Hamm (Uentrop), nachfolgend „AKT-Transport“ genannt, und ihren Auftraggebern im Zusammenhang mit Transport-, Fracht- und Logistikleistungen.

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn AKT-Transport ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

Soweit im Einzelfall schriftlich oder in Textform getroffene Vereinbarungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die individuellen Vereinbarungen vor.

2. Vertragsabschluss und Auftragserteilung
Angebote von AKT-Transport sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Auftrags durch AKT-Transport zustande. Die Annahme kann insbesondere durch eine Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Aufnahme der vereinbarten Leistung erfolgen.

Der Auftraggeber hat alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Angaben vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere Angaben zu Art, Menge, Gewicht und Abmessungen des Transportgutes, Abhol- und Lieferadressen, vereinbarte Termine sowie besondere Anforderungen an die Beförderung.

3. Besondere Eigenschaften des Transportgutes
Der Auftraggeber ist verpflichtet, AKT-Transport vor Auftragserteilung über besondere Eigenschaften des Transportgutes zu informieren, die für eine sichere und ordnungsgemäße Durchführung des Transportes von Bedeutung sind.

Dies gilt insbesondere für gefährliche, besonders wertvolle, empfindliche, temperaturabhängige oder anderweitig besonders zu behandelnde Güter.

Erforderliche Dokumente, Genehmigungen und sonstige Informationen sind rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

4. Durchführung der Transporte
AKT-Transport führt die übernommenen Aufträge mit der erforderlichen kaufmännischen und fachlichen Sorgfalt durch.

AKT-Transport ist berechtigt, zur Durchführung eines Auftrags geeignete Subunternehmer beziehungsweise weitere Frachtführer einzusetzen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Das HGB sieht ausdrücklich Regelungen auch für die Beförderung durch einen ausführenden Frachtführer vor.

5. Be- und Entladung
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, richten sich die Pflichten hinsichtlich einer beförderungssicheren Verladung und Entladung nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den Vereinbarungen des jeweiligen Transportauftrags.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarten Lade- und Entladestellen zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und für das eingesetzte Fahrzeug geeignet sind.

Verzögerungen und zusätzliche Aufwendungen, die aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers entstehen, können nach den gesetzlichen Bestimmungen beziehungsweise der getroffenen Vereinbarung zusätzlich berechnet werden.

6. Termine und Lieferfristen
Vereinbarte Abhol- und Liefertermine werden mit der gebotenen Sorgfalt eingehalten.

Verbindliche Fixtermine bedürfen einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung.

Bei nicht von AKT-Transport zu vertretenden außergewöhnlichen Ereignissen, insbesondere erheblichen Verkehrsbehinderungen, behördlichen Maßnahmen, Streiks, Naturereignissen oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen, können sich vereinbarte Leistungszeiten angemessen verschieben, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

7. Vergütung und Zusatzleistungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der individuellen Auftragsvereinbarung.

Zusätzliche Leistungen und Aufwendungen, die bei Auftragserteilung nicht vorhersehbar waren und nicht zum vereinbarten Leistungsumfang gehören, können gesondert berechnet werden, soweit der Auftraggeber hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften oder der getroffenen Vereinbarung einzustehen hat.

Hierzu können insbesondere zusätzliche Wartezeiten, zusätzliche Anfahrten oder nachträgliche Änderungen des vereinbarten Transportablaufs gehören.

8. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

9. Haftung
Für die Haftung von AKT-Transport gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Transportrechts, insbesondere die einschlägigen Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie – soweit anwendbar – die Bestimmungen internationaler Übereinkommen.

Nach § 425 HGB haftet der Frachtführer grundsätzlich für Verlust oder Beschädigung des Gutes zwischen Übernahme und Ablieferung sowie für Schäden aufgrund einer Lieferfristüberschreitung.

Für Verlust und Beschädigung sieht § 431 HGB grundsätzlich einen Haftungshöchstbetrag von 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht vor. Bei Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung nach dieser Vorschrift grundsätzlich auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt.

Gesetzliche Fälle, in denen Haftungsbefreiungen oder Haftungsbegrenzungen nicht greifen, bleiben unberührt. Insbesondere sieht § 435 HGB einen Wegfall solcher Begrenzungen bei bestimmten vorsätzlichen oder qualifiziert leichtfertigen Handlungen vor.

10. Schadensanzeigen
Erkennbare Schäden oder Verluste sollten bei Ablieferung angezeigt und dokumentiert werden.

Für verdeckte Schäden, Lieferfristüberschreitungen und sonstige Schadensanzeigen gelten die gesetzlichen Vorschriften und Fristen.

Nach § 438 HGB gilt bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden insbesondere eine Frist von sieben Tagen für die Schadensanzeige; bei Lieferfristüberschreitungen sieht das Gesetz eine Frist von 21 Tagen vor.

11. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt AKT-Transport rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich sind.

Änderungen, insbesondere hinsichtlich Lade- oder Entladestelle, Transportgut, Menge, Gewicht, Abmessungen oder Terminen, sind AKT-Transport unverzüglich mitzuteilen.

Mehraufwendungen aufgrund nachträglicher Änderungen können zusätzlich berechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen befinden sich in der Datenschutzerklärung auf dieser Website.

13. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung zwingender nationaler und internationaler transportrechtlicher Vorschriften.

14. Gerichtsstand
Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist und der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand Hamm vereinbart.

Zwingende gesetzliche und internationale Gerichtsstände bleiben unberührt.